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Der Schlüssel zur Steuer. Das bei der Typengenehmigung festgestellte Emissionsverhalten wird bei Pkw in einer Schlüsselnummer ausgewiesen. Diese findet sich im Fahrzeugbrief und -schein zu 1. - Fahrzeug- und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle. Außerdem können zusätzliche textliche Erläuterungen zu 5. - Antriebsart - wie z.B. "OTTO / GKAT 51" von Bedeutung sein. In den nachfolgenden Übersichten sind für die jeweiligen Schlüsselnummern der Wert einer Steuerbefreiung und die Steuersätze dargestellt. Durch einen Blick in den Fahrzeugbrief oder -schein und die Vervielfältigung des jeweiligen Steuersatzes mit der Anzahl angefangener 100 cm3 Hubraum kann die gegenwärtige und künftige Steuer leicht ermittelt werden. Das Ergebnis ist immer auf volle Euro abzurunden. O Fundstelle der Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren
Übersicht über die Steuersätze.
1. Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde. 2. Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3 muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, daß eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist. 3. Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 - Antriebsart - "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig. Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
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